ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON
3FREUNDE - INHABER STEFAN NIETHAMMER, GOETHESTR. 1, 79618 RHEINFELDEN
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Lieferungen und Leistungen von 3freunde - Inhaber Stefan Niethammer (im Folgenden Lieferer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Diese Bedingungen gelten auch für den Fall, dass anders lautende Geschäftsbedingungen des Bestellers vorliegen.
1.2 Die Geltung der Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie ist ausgeschlossen.
1.3 Der Vertrag kommt zwischen dem Besteller und 3freunde - Inhaber Stefan Niethammer, Goethestr. 1,
79618 Rheinfelden - zustande.
1.4 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, sind natürliche Personen, die beim Lieferer Ware zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, welche bei Bestellung der Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1 Die Preis- und Leistungsangaben des Lieferers sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Lieferer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Bestellungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch den Lieferer oder mit Zusendung der Waren verbindlich.
2.2 Der Vertrag zwischen Besteller und Lieferer kommt durch Beauftragung in Textform bzw. durch ausfüllen und absenden des Bestellformulars auf den Internetseiten des Lieferers durch den Besteller einerseits und der Bestätigung der Bestellung in Textform durch den Lieferer andererseits zustande.
3. Preis und Preisänderungen
3.1 Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben und verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Für Verbraucher betragen die Versandkosten im Inland inklusive Verpackungskosten pauschal EUR 4,06 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Grafische Leistungen, wie beispielsweise Gestaltungsarbeiten, werden extra berechnet und sind nicht vom Kaufpreis für nicht durch den Lieferer weiterbearbeitete Textilien abgegolten.
3.3 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Lieferers auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.
4.2 Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Lieferer unverzüglich zu vergüten.
4.3 Im Falle von Rücklastschriften trägt der Besteller die zusätzlich entstandenen Kosten und hat den Rechnungsbetrag umgehend in bar oder per Überweisung an den Lieferer zu zahlen.
4.4 Lieferungen ins Ausland erfolgen nur nach Vorkasse.
4.5 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Lieferer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
4.6 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller Rechte des Lieferers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit der Lieferer nicht einen höheren Schaden nachweist.
4.7 Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Besteller mit der Einlösung fälliger Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung des Lieferers sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Der Lieferer ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Lieferer bleibt bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware Eigentümer an aller Ware, die von ihm an den Besteller ausgeliefert wird. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Lieferer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ihm vom Lieferer in Rechnung gestellten Betrages an den Lieferer ab, der ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwächst, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Der Lieferer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geraten ist, nicht überschuldet ist, seine Zahlungen nicht ganz eingestellt hat oder Vergleichs- oder Insolvenzantrag nicht gestellt hat.
5.2 Kommt der Besteller jedoch mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist der Lieferer berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen.; ebenso kann er die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt, bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Lieferer ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
6. Widerrufs- und Rückgaberecht von Verbrauchern
6.1 Besteller, die Verbraucher sind, können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (bei Bestellungen über das Auktionshaus „ebay“ innerhalb von 1 Monat) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. bzw. die rechtzeitige Rücksendung der bestellten Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
3Freunde, Inh. Stefan Niethammer
Goethestr. 1
79618 Rheinfelden
E-Mail: kontakt@3freunde.com
Fax: +49 7623 722313
6.2 Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die bestellte Sache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller dem Lieferer insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten, dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung der bestellten Sache – wie sie dem Besteller etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was ihren Wert beeinträchtigt.
Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rückgabe für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei dem Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Bestseller innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
Im Falle des Widerrufs werden nach Eingang der Warenrücksendung, bereits geleistete Zahlungen hierauf Zug um Zug durch den Lieferer zurückgewährt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikation durch den Besteller angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Mängel, Ansprüche des Bestellers bei Mängeln, Haftung
7.1 Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Bestellers. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts usw. haftet der Lieferer nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren und im Verkehr als wesentlich anzusehen sind.
7.2 Bei Beanstandung von Mängeln kann der Besteller, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Der Lieferer kann dies verweigern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Das Widerrufsrecht für Verbraucher gem. Ziff. 6 bleibt hiervon unberührt.
7.3 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelgeschäft, so hat der Besteller, der Unternehmer ist, die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lieferer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
7.4 Die Haftung des Lieferers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Lieferers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
8. Lieferzeit und Verzug
8.1 Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer schriftlich zugesagt worden sind.
8.2 Teillieferungen durch den Lieferer sind auch bei schriftlicher Zusage von Lieferzeiten gestattet, es sei denn, dass der Besteller erkennbar kein Interesse an Teillieferungen hat oder ihm Teillieferungen erkennbar nicht zumutbar sind.
8.3 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt, sowie sämtliche vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten termingemäß beim Lieferer eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Besteller abgesandt ist.
8.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Lieferer die Lieferung nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Krieg, Änderung der Gesetzeslage, Streik, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb seines Willens, auch wenn sie bei Lieferanten des Lieferers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Lieferer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.5 Der Besteller kann eine Vertragsstrafe nur dann verlangen, wenn diese gesondert vereinbart wurde. Ansprüche für Schäden, die der Besteller auch aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherungen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
8.6 Der Besteller trägt die Mehrkosten einer durch ihn verursachten Unterbrechung oder Verzögerung der dem Lieferer obliegenden Arbeiten. Hierzu gehören auch die entstehenden Kosten einer Auftragsänderung des Bestellers nach Ausführungsbeginn der Bestellung durch den Lieferer.
8.7 Verzögert sich der Versand aus vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen, so ist der Lieferer berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr des Bestellers einzulagern und Ersatz der entstehenden Kosten zu verlangen.
8.8 Sofern eine Lieferzeit vereinbart worden ist, wird diese für die Dauer einer Prüfung von Andrucken bzw. Freigabemustern durch den Besteller vom Tage der Absendung der zu prüfenden Sache an den Besteller bis zum Eintreffen der Freigabe beim Lieferer unterbrochen. Die Lieferzeit beginnt dann neu, wenn der Besteller nach Prüfung eine nachträgliche, die Fertigungsdauer verlängernde Änderung der Bestellung wünscht, sobald der Lieferer die geänderte Bestellung dem Besteller bestätigt.
9. Versand und Gefahrübergang
9.1 Ist der Besteller Verbraucher, so geht die Gefahr erst mit Besitzerlangung an der Ware durch den Besteller auf diesen über.
9.1 Sofern der Besteller nicht Verbraucher ist, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Lieferers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
10. Schutzrechte
10.1 Wird der Lieferer vom Besteller mit der Herstellung individualisierter Ware beauftragt und dem Lieferer hierzu vom Besteller Motive oder Vorlagen zur Verfügung gestellt, so versichert der Besteller, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Lieferer haftet nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte, durch die Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Liefergegenständen, die nach Zeichnungen, Entwürfen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Bestellers gefertigt wurden. Der Besteller stellt den Lieferer in diesem Fall von Ansprüchen Dritter frei.
10.2 Der Besteller erwirbt keine Ansprüche auf Benutzung von dem Lieferer zur Verfügung stehender Schutzrechte, die das Zusammenwirken des Liefergegenstandes mit anderen Gegenständen betreffen.
11. Datenschutz
11.1 Sämtliche von Bestellern erhobene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die zur Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an weitere Unternehmen oder Zusteller weitergeben.
11.2 Der Lieferer behält sich vor, technisch zu ermittelnde Identifikationsmerkmale des Bestellers, wie IP-Adresse, Datum und Zeit des Bestellvorgangs, zu speichern. Diese Daten werden nicht weitergegeben. Auf Wunsch werden dem Besteller über ihn gespeicherte Daten bekannt gegeben.
12. Gerichtsstand
12.1 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand Lörrach vereinbart.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf von beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
Stand: 20.04.2007